Ströer SE & Co. KGaA: Vom Pflichtangebot befreit
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 Herrn Thomas Toporowicz von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Ströer SE & Co. KGaA befreit. Aus der Bekanntmachung der Geselllschaft vom 26.11.2020: Auf entsprechenden Antrag … Ströer SE & Co. KGaA: Vom Pflichtangebot befreit weiterlesen
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